Arbeitsgemeinschaften
Pressemitteilung
Berlin, den 14.05.2009
Silvia Schmidt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
SPD-Bundestagsfraktion diskutiert mit Menschen mit
Behinderung, Experten und Verbänden über die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung
Am gestrigen Mittwoch trafen sich im traditionsreichen Fraktionssaal
der SPD, dem Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude, etwa 120
Menschen mit Behinderung mit Experten, Politikern und Verbänden,
um über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderung zu diskutieren.
Als Ergebnis der Veranstaltung konnte Silvia Schmidt feststellen:
„Die UN-Konvention ist eine starke Waffe gegen Diskriminierung und
Aussonderung sowie für eine Gesellschaft, in dem der einzelne so
unterstützt wird, dass ihn keine Behinderung oder Barriere vom
Leben mittendrin ausschließen kann. Wir haben einen langen Weg
vor uns, um alle Ecken unseres Alltags und unseres Rechtssystems
durchzupflügen und zu erneuern. Aber es lohnt sich: Am Ende
werden wir das alte System der Fürsorge durch Teilhabe von
Bürgern ersetzen.“
Besonderer Gast war Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf
Scholz, MdB. Er stellte klar, dass Politik für Menschen mit
Behinderung Bürgerrechtspolitik ist. Die Politik kann sich nur
gemeinsam mit den Menschen auf den Weg machen, diesen
Anspruch zu verwirklichen. Als zuständiger Minister der derzeitigen
Bundesregierung kündigte er einen Aktionsplan an, der die
Umsetzung der UN-Konvention voranbringen wird.
Silvia Schmidt, MdB Berlin Tel.: 030-227 73109
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Die Einführung in das Thema wurde von Herrn Pfarrer Dopheide,
dem Vorsitzenden der Stiftung Hephata, gestaltet. Er stellte den
großen Veränderungsprozess dar, den die Anstalten der Stiftung seit
vielen Jahren durchleben. Aus zentrierten Wohneinheiten für
Menschen mit Behinderung wurden in Mönchengladbach dezentrale
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Pfarrer
Dopheide unterstützt die Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ von
Beginn an, weil das Menschenrecht auf freie Wahl des Aufenthalts-
und Wohnortes wichtigste Zielmarke der Selbstbestimmung ist.
Hephata Mönchengladbach ist gelungen, was vielen anderen
Trägern und Unternehmen auch möglich ist und anhand der
Konvention auch möglich sein muss.
Die Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer berichtete über die
Aktivitäten der Bundesregierung für mehr schulische Inklusion. Ziel
sei die Auflösung der Sonderbeschulung und Normalität für alle
Kinder. Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der
Gesellschaft, vom Kindergarten, über die Schule bis ins hohe Alter.
Die Fachvorträge von Frau Dr. Corina Zolle (ForseA), Herrn
Staatssekretär a.D. Dr. Richard Auernheimer (BAG-
Integrationsunternehmen) und Klaus Lachwitz (Lebenshilfe) zogen
interessante Diskussionen und viele Fragen nach sich.
Frau Dr. Corina Zolle vom Forum für selbstbestimmte Assistenz
beeindruckte den Kreis der Teilnehmer durch eindrucksvolle
Beispiele von Menschen mit Behinderung, die ihren Weg in die
Arbeitswelt mit Hilfe des Persönlichen Budgets geschafft haben und
dennoch unter unzureichender Assistenz und Eingriffen in ihr
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Einkommen leiden. „Hier gibt es dringenden Änderungsbedarf. Wenn
eine Assistenz 10.000 oder 20.000 Euro kostet, dann ist das eben
so. Das darf nicht mehr länger den Betroffenen zum Nachteil
werden.“
Teilnehmer und Referenten diskutierten im Anschluss, wieweit die
rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in unserem
Land schon reicht und welche Maßnahmen getroffen werden
müssten, um den Anspruch der Konvention zu erfüllen. Klaus
Lachwitz, Rechtsexperte der Lebenshilfe, führte dazu aus, dass
abgesehen von der konkreten Gefährdung Anderer, keine
Zwangsunterbringungen und –behandlungen menschenrechtlich
duldbar sind. Eine Abschaffung der entsprechenden Paragraphen im
Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in den Psychisch-Kranken-Gesetzen
wäre damit verbunden.
Gastgeberin Silvia Schmidt, Behindertenbeauftragte der SPD-
Bundestagsfraktion, sagte dazu: „Artikel 12 der Konvention ist ein
klarer Auftrag an uns Politiker. Wir müssen dafür sorgen, dass
wirklich alle Menschen in unserer Gesellschaft nicht aufgrund einer
Behinderung diskriminiert oder ausgesondert werden. Dazu gehört
auch die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit aller
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischer Behinderung“.
Dr. Richard Auernheimer, ehemaliger Staatssekretär in Rheinland-
Pfalz, Verwaltungsexperte und Vorsitzender des Beirats der BAG-
Integrationsunternehmen, trug vor, dass eine Verwirklichung der
Rechte, die im Artikel 27 mit der Teilhabe am Arbeitsleben
zusammenhängen, nur über einen langen Zeitraum verwirklicht
werden können. Es müsse Stabilität und Verlässlichkeit für die
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geben, die heute in einer Werkstatt ihren Platz haben. Es müsse
aber auch Bewegung geben, die eine gleichberechtigte Teilhabe
ermöglicht. Die Konvention fordert gleiche Gewerkschaftsrechte, die
Möglichkeit, das Einkommen durch Arbeit zu verdienen, eine Chance
an einem durchlässigen Arbeitsmarkt, Bildungschancen und vieles
mehr. Keines dieser Rechte ist aktuell in Deutschland durch
Menschen mit Behinderung voll wahrnehmbar.
In der Diskussion sagte Silvia Schmidt dazu: „Die SPD-Fraktion hat
seit vielen Jahren einen Veränderungsprozess angemahnt. Die
Werkstätten bewegen sich. Das ist gut. Wir müssen aber noch viel
tun, damit die Rechte der UN-Konvention für Teilhabe am
Arbeitsleben eines Tages für alle ohne Einschränkung wahrnehmbar
sind. Dieses Thema wird uns weiter beschäftigen und einen
Schwerpunkt bei der Reform der Eingliederungshilfe, der
Ausgleichsabgabe und der Struktur der beruflichen Teilhabe bilden“.
Die SPD-Fraktion wird nach Aussage von Schmidt mit den
Betroffenen, den Anbietern der beruflichen Teilhabe, den Ländern,
der Wirtschaft und den Verbänden zusammenarbeiten und
Antworten für die anstehenden Aufgaben entwickeln. Insbesondere
das SGB IX beinhaltet schon vieles, was die Konvention fordert. „Nur
an der Umsetzung in den Ländern mangelt es weiterhin. Wunsch-
und Wahlrecht, Budgetansatz und Assistenz sind keine Neuigkeiten,
müssen aber von Ländern und Kommunen endlich wohlwollend
umgesetzt werden. Die Konvention erfordert definitiv gesetzliche
Änderungen, sie erfordert von uns aber auch den Willen, die
bestehenden Gesetze so umzusetzen, wie sie der Gesetzgeber
gedacht hat.“
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