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Weihnachtsgeschenk für verpartnerte Beamte und Richterinnen in Brandenburg :

Landespolitik

Weihnachtsgeschenk für verpartnerte Beamte und Richterinnen in Brandenburg

Der Brandenburgische Landtag hat heute die Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter beim Familienzuschlag, der Beihilfe und der Hinterbliebenenpension beschlossen. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ursprünglich sollte die Gleichstellung nur beim Familienzuschlag der Stufe 1 und der Hinterbliebenenpension erfolgen. Nun hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenpension zusätzlich in das Gesetz eingefügt.

Der Landesvorsitzende der SCHWUSOS, Lesben und Schwule im SPD Landesverband Brandenburg, Christian Hartphiel (30) dazu:

Wir freuen uns über diesen Fortschritt und danken besonders den Kollegen in der SPD-Landtagsfraktion, aber auch der Koalitionspartei CDU und der Oppositionspartei DIE LINKE für die Beendigung der Diskriminierung von verpartnerten Beamten und Richterinnen und Richtern. Die SCHWUSOS Brandenburg haben mit einem Positionspapier bereits im Januar hierfür den Weg geebnet, berichtet Hartphiel, der auch seit Jahresbeginn in Gesprächen mit den zuständigen Ministerien in Potsdam für diese Gleichstellung warb.

Der Sprecher des LSVD, Lesben und Schwulen Verband in Deutschland, Manfred Bruns erklärt dazu:

Dieses Jahr hat uns bei unserem Bemühen, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Recht der Bundesländer mit Ehegatten gleichzustellen, ein gutes Stück vorangebracht.

Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in ihrem gesamten Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt.

In Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gab es eine Gleichstellung auch im Beamtenrecht (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension), ebenso im Saarland mit Ausnahme des Familienzuschlags. In Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurde nur bei Beihilfe gleichgestellt.

Bemerkenswert ist, dass bei der Gleichstellung die Bundesländer mit CDU-Beteiligung überwiegen. Umso unverständlicher ist die Blockadehaltung der CDU/CSU im Bund.

 

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