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Behinderungsbedingte Bedarfe bei Hartz IV. :

Bundespolitik

Aus den Kobinet-Nachrichten vom 01.03.2010 - 19:15 Schmidt © SPD

Berlin (kobinet) Den Katalog der Regierung für besondere Bedarfe behinderter Menschen in Hartz IV hält die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt für völlig unzureichend. "Gerade Menschen mit Behinderung und chronisch kranke Menschen haben vielfältige individuelle Bedarfe, die auch bei Arbeitslosigkeit anfallen. Wie zynisch ist es da, gerade mal für Rollstuhlfahrer eine Haushaltshilfe anzukündigen, die auch nur im absoluten Einzelfall gewährt wird, und die vielen Menschen mit anderen Behinderungen auszugrenzen", so die Behindertenbeauftragte ihrer Bundestagsfraktion.

"Brillen und Sehhilfen, orthopädische Schuhe und Zahnersatz sind nach der aktuellen Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit kein Bedarf, der durch zusätzliche Leistungen gedeckt werden sollte, dafür gäbe es ja schließlich Darlehen! Menschen, die übergroße oder besonders kleine Kleidung brauchen existieren für die Regierung ebenso nicht wie psychisch kranke Menschen", kritisiert die Abgeordnete. "Für mich ist schon jetzt absehbar, dass es neue Ungerechtigkeiten geben wird, weil die Praxis vor Ort äußerst restriktiv und streng nach Vorschrift vorgeht."

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 die pauschale Schätzung von Bedarfen "ins Blaue hinein" kritisiert, das bedarfsgerechte menschenwürdige Existenzminimum hervorgehoben und betreffende Regelungen des Sozialgesetzbuch II für verfassungswidrig erklärt. Es hat festgestellt, dass laufende, unabweisbare und besondere Bedarfe zu erstatten sind. Die Regierung redet dem gegenüber von "Härtefällen" - da gibt es deutlichen Klärungsbedarf, meint Schmidt. sch

 

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